Zuschussrichtlinie der Sportgemeinschaft

Stand: Veröffentlichung vom 22.02.2024

 

Liebe Mitglieder,

 

folgende Zuschuss-Richtlinien werden bestätigt bzw. verlängert:

 

a) Teilnahme an Wettkämpfen, die von der Sparkassenorganisation ausgerichtet werden 
(Voraussetzung: Ausschreibung erfolgt über die Sportgemeinschaft): 

  • Gruppe unter 4 Personen: max. 100 Euro pro Person, Fahrtkosten (günstigstes Verkehrsmittel) und Startgelder
  • Gruppe ab 4 Personen: volle Erstattung der Fahrtkosten (günstigstes Verkehrsmittel) und Startgelder; ab einer Entfernung von 100 km (Standort Kempten) wird eine individuelle Verpflegungspauschale gezahlt

b) Teilnahme an Sportveranstaltungen in unserem Geschäftsgebiet:

(Startgebühr nur, wenn für die Sportgemeinschaft gestartet wird. Nachweis über Anmeldung und Quittung).

  • Gruppe unter 4 Personen: max. 25 Euro pro Person
  • Gruppe ab 4 Personen: volle Erstattung der Startgelder

 

Diese Richtlinien treten zum 01.01.2018 in Kraft.

 

Freundliche Grüße

 

Vorstand der Sportgemeinschaft

Florian Jack, Fabian Häusler, Michael Sambeth


Kontakt

Sportgemeinschaft Sparkasse Allgäu e.V.

Residenzplatz 23

87435 Kempten (Allgäu)

mail@spogespkallgaeu.de

0831 / 2051 - 0

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